Sicherheitshinweise

Die Hüfburg ist Grundsätzlich so zu benutzen, dass keine Personen zu Schaden kommen !

Das Aufsichtspersonal hat sich vor Gebrauch der Hüpfburg ausführlich über die Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
Insbesondere hat das Aufsichtspersonal darauf zu achten, dass die Anzahl der spielenden Kinder und die Altersangaben eingehalten werden.
Wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder oder die Sicherheit gefährden, sollte das Aufsichtspersonal frühst möglich eingreifen.

Für den Tag der Benutzung der Hüpfburg sollte sich vorab ausreichend über das Wetter informiert werden. Dennoch kann sich dieses binnen kurzem ändern und eine entsprechende schnelle Handlung des Aufsichtspersonals erfordern, damit keine Personen verletzt werden oder zu Schaden kommen.

Der Mieter stellt sicher, dass die untenstehenden Sicherheitsbestimmungen strickt eingehalten werden.
Diese können auch als PDF-Datei heruntergeladen werden und liegen ebenfalls dem Vertrag schriftlich bei.

  • Benutzung auf eigene Gefahr - Eltern haften für Ihre Kinder !

  • Benutzung der Hüpfburg nur unter Aufsicht von min. 2 erwachsenen Personen ! (Mindestalter 18 Jahre) Aufsichtspersonal kann durch Tragen beiligender Westen gekennzeichnet werden.

  • Zugang nur für Kinder ab 4 Jahren bis maximal 14 Jahren !

  • Betreten der Hüpfburg von max. 12 Personen gleichzeitig !

  • Nicht mit Schuhen oder Brillen sowie Schmuck benutzen ! Halsketten, Ringe, Haarspangen etc. sind vor Benutzung zu entfernen und abzulegen.

  • Keine spitzen, scharfe, harte oder heiße Gegenstände mit in die Hüpfburg nehmen !

  • Keine Speisen oder Getränke sowie Kaugummi oder Speiseeis in die Hüpfburg mitnehmen !

  • Nicht in oder in unmittelbarer Nähe der Hüpfburg rauchen !

  • Der Genuss von Alkohol oder Drogen vor der Benutzung der Hüpfburg ist untersagt ! Gleiches gilt für Personal des Auf- und Abbaus, sowie Aufsichtspersonal.

  • Nicht in oder in unmittelbarer Nähe der Hüpfburg ringen oder einander stoßen ! Es droht Verletzungsgefahr wenn Kinder zusammenstoßen !

  • Nicht auf die Außenwände klettern !

  • Nicht in die Netze klettern oder hängen !

  • Die Hüpfburg nicht aufblasen oder benutzen ab Windstärke 5 !

  • Bei Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt oder aufgeblasen werden ! Nicht bei Regen, Schnee, Hagel sowie Reif benutzen oder aufblasen.

  • Bei unmittelbar heranziehendem oder auftretendem Gewitter sowie Unwetter ist die Hüpfburg sofort zu räumen und abzubauen ! Der Mieter ist verplichtet sich vor und während des Gebrauchs der Hüpfburg über das Wetter zu informieren.

  • Die Hüpfburg nicht benutzen bei Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses !

  • Bei Druckverlust ist die Hüpfburg sofort zu räumen ! (min. Arbeitsdruck 10 mbar, max. Arbeitsdruck 30 mbar)

  • Das Gebläse niemals abschalten während sich Personen in der Hüpfburg befinden !

  • Das Gebläse von Kindern unzugänglich aufbauen oder absperren ! Verletzungsgefahr durch Strom und Gegenstände die in das Gebläse gesteckt werden können !

  • Es ist für eine ausreichende Stromversorgung gemäß den aktuellen Bestimmungen und Gesetzen zu sorgen ! min. 10A abgesichert, Verlängerungen oder Kabeltrommeln komplett abrollen.

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